BF 17 Fahrerlaubnis

Mit dem Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17 sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
 
Niedersachsen hat als erstes deutsches Bundesland das Modell Begleiteten Fahrens ab 17 bereits im April 2004 eingeführt. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche maßnahmenbedingte Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos sowie eine hohe Akzeptanz bei der angesprochenen Zielgruppe. Die bisherige Beteiligung der jungen Fahranfänger an dem Projekt übertraf alle Erwartungen (38% eines Jahrganges in 2009 in Niedersachsen).
 
Infolge der überzeugenden Zahlen hat daher auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar 2010 empfohlen, das Begleitete Fahren auf Dauer im Straßenverkehrsgesetz zu verankern und es in das neue Verkehrssicherheitsprogramm der EU aufzunehmen. Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 nun bundesweit gesetzlich verankert.
 
Der Ablauf der B17-Ausbildung ähnelt dem der normalen Fahrschulausbildung, es müssen nur einige Auflagen bzw. Anforderungen beachtet werden, die wir nun kurz erläutern wollen.
 
Voraussetzungen
  • Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre.
  • Besondere Einverständniserklärung der Eltern.
  • Angabe der Begleitpersonen
  • Jede Begleitperson muss Führerschein und Personalausweis vorlegen.
 
Auflagen an die Begleitperson
 

Die Begleitpersonen

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (Klasse 3) sein.
  • dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
 
Ausbildung
 
Die BF-17 Ausbildung unterscheidet sich nicht von der normalen Ausbildung. Es werden die gleichen Inhalte vermittelt und auch der Ablauf ist identisch. Dies gilt auch für die Prüfungsvoraussetzungen (Mindestunterricht usw.).
 
Das solltet ihr noch wissen
 
  • Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der BF17 Prüfbescheinigung.
  • Nach der erfolgreichen Prüfung erhältst Du nur eine Prüfbescheinigung, keinen echten Führerschein. Diese Prüfbescheinigung ist nur im Inland und Österreich gültig.
  • Die Prüfbescheinigung ist nur gültig bis 3 Monate nach eurem 18. Geburtstag.
  • Ab dem 18. Geburtstag, dürft ihr ohne Begleitperson fahren, auch wenn ihr euren echten Führerschein noch nicht abgeholt habt.

Hier findet ihr als PDF-Download die folgenden Formulare:

Antrag begleitendes Fahren [20 KB]

Erklärung Begleitperson [22 KB]

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