Noch Fragen ?

Hier findet ihr eine Sammlung von oft gestellten Fragen und Antworten rund um die Themen Fahrschule und Ausbildung.

Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

Sechs Monate vor erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters kannst du dich in unserer Fahrschule anmelden.

 

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto, einen Sehtest, sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung.

 

Wo kann ich den Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen besuchen?

Malteser Hilfsdienst, Rotes Kreuz oder Johanniter. Diese Organisationen bieten regelmäßig Kurse (auch am Wochenenden) an.

 

Wo kann ich den Sehtest machen?

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt.

 

Wie lange ist der Sehtest gültig?

Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre (§12 Abs. 7 FeV) sein.

 

Welches Passfoto nehme ich?

DasPassfoto sollte folgenden Angaben entsprechen: Foto neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Teile dem Fotografen mit, dass du das Foto für den Führerschein benötigtst. 

Welche Voraussetzungen müssen Begleitpersonen bei BF-17 erfüllen?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B (bzw. Klasse 3) sein und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

 

Müssen die Begleitpersonen namentlich bekannt sein?

Jede Begleitperson muss namentlich in die Prüf-bescheinigung eingetragen werden.

StartseiteImpressumGästebuchHall of FameKontakt